Seehundjäger

Der Seehund unterliegt dem Jagdrecht. Er wird seit 1974 in Schleswig-Holstein nicht mehr bejagt, sondern unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Als verantwortliche Jagdaufseher für diese Wildart hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein sogenannte Seehundjäger eingesetzt. Nur sie sind berechtigt Heuler zu bergen und an die Station zu übergeben. Wird ein Heuler gemeldet, so entscheidet der Seehundjäger über die weitere Vorgehensweise. Jeder Einzelfall wird vor Ort sorgfältig geprüft, damit kein junger Seehund unnötig in Gefangenschaft gerät.

Zu den weiteren Aufgaben der Seehundjäger gehören neben der Betreuung von Heulern und verletzten Seehunden und Kegelrobben auch die Bergung von toten Meeressäugern, die Durchführung von Kontrollfahrten sowie Informations- und Aufklärungsarbeit.